Letztes Jahr haben sich die Beratungsanfragen zu Themen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung in unserer Kanzlei nahezu verdoppelt. Egal, ob es um die grundsätzliche Frage eines Anspruchs oder um Fragen der gesetzlichen oder vertraglichen Erhöhungsanpassung geht, es besteht gerade in diesem Thema erhöhter Beratungsbedarf. Da leider immer wieder Leistungsansprüche verjähren, sollten Sie sich zeitnah melden, wenn Zahlungen ausbleiben oder die regelmäßige Anpassung der Betriebsrente durch den Arbeitgeber oder die Unterstützungskasse nicht durchgeführt wird. Leider kommt es immer wieder vor, dass Auszahlungen plötzlich eingestellt oder verweigert werden. Lassen Sie rechtzeitig eine Überprüfung der vertraglichen Grundlagen durchführen, unsere Kanzlei ist hierzu jederzeit gerne bereit! Selbstverständlich vertreten wir Sie auch gerne bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber Arbeitgeber, Unterstützungskassen oder Pensionsvereine – außergerichtlich und auch vor Gericht!