Bundesarbeitsgericht zum Thema Zeiterfassung im Arbeitsverhältnis/ Vertrauensarbeitszeit
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem jüngsten Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) die Arbeitgeber*innen verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmer*innen geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Das Zeiterfassungssystem muss objektiv , verlässlich und jedem/jeder Arbeitnehmer*in zugänglich sein. Um welche Art der Zeiterfassung es sich hierbei handeln muss, bleibt offen. […]