Anpassung von Betriebsrenten- Prüfungspflicht Arbeitgeber
Nach § 16 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen. Eine Entscheidung über die Höhe der Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen des Arbeitgebers, was aber bedeutet das genau? Der Arbeitgeber kann grundsätzlich entscheiden, ob er jährlich eine Anpassung um mindestens 1 Prozent vornimmt oder alle […]