Impfpflicht Gesundheitsberufe

Die Impfpflicht für Gesundheitsberufe kommt zum 15.03.2022- dies steht mittlerweile fest. Offen oder unklar sind jedoch die arbeitsrechtlichen Folgen, zumindest solange noch keine gerichtlichen Entscheidungen vorliegen.
Ich berate Sie gerne zu Themen wie Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz, betroffene Personenkreise bzw. Unternehmen, arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verstößen gegen die Impfpflicht, Ausnahmen vorn der Impfpflicht, 2G oder 3G -Modell etc.
Auch bei eindeutigen gesetzlichen Vorgaben gibt es im Regelfall immer Verhandlungsmöglichkeiten zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes – ich vertrete Sie gerne gegenüber Ihrem Arbeitgeber!