Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht in München

Ich berate und vertrete Sie im Arbeitsrecht. Individuell, mit Leidenschaft und über 30 Jahren Erfahrung.

ø 4,7 / 5 Sterne von 35 Mandanten bewertet

100% Transparenz

Mir ist es wichtig, den besten Weg für Sie zu finden: Ich zeige Ihnen jederzeit die Optionen, Kosten und Dauer eines Rechtsstreits sowie die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung auf.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Ich berate Arbeitnehmer, um Rechtsfragen zu klären und ihre Rechte fristgerecht durchzusetzen. Dazu erkläre ich Ihnen die Rechtslage und Rechtsmittel verständlich.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Ich unterstütze Firmen, um künftige Streitigkeiten zu vermeiden und das Arbeitsklima zu erhalten. Kommt es dennoch zu einem Streit, unterstütze ich bei der strategischen Lösung.

Mir geht es um Ihr (Arbeits-) Recht

Ein bestmögliches – faires und wirtschaftliches – Ergebnis für Sie zu erreichen ist mein Anspruch – egal ob es sich um eine Beratung zu einem neuen Arbeitsvertrag oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht. Dabei muss ich zunächst Ihre Situation und die Ihres Gegenübers einschätzen, um zu beurteilen, welche Optionen für Sie die richtigen sind. Daraus resultiert meine Empfehlung und Strategie: 

  • Eine friedliche, einvernehmliche Lösung ist in der Regel die beste Option für beide Parteien.
  • Sollte sich diese nicht zu angemessenen Bedingungen erreichen lassen, ist eine arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung erforderlich. Dabei verfüge ich über umfangreiche Erfahrung und Durchsetzungsvermögen – auch bei komplexen Rechtsstreitigkeiten über mehrere Instanzen bis hinweg.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht sind:

Das hängt von der jeweiligen Situation ab. In der Regel sind verschiedene Fristen einzuhalten, die besonders im Arbeitsrecht zügig ablaufen können. Deshalb muss sofort geprüft werden, ob ein schnelles Handeln erforderlich ist, um den Anspruch nicht zu verlieren. So ist bei einer Kündigung oft schnelles Handeln gefragt – die Klagefrist vor dem Arbeitsgericht beträgt lediglich drei Wochen ab Zustellung des Kündigungsschreibens. In Arbeitsverträgen gibt es oft Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen, die ebenfalls eingehalten werden müssen. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen in der Regel sofort sagen, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Ja, als Versicherungsnehmer haben Sie bestimmte Verpflichtungen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bietet gerne Hilfe an, eine Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversicherung zu erhalten. Durch meine doppelte Profession – Fachanwältin für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht – kann ich Sie auch bei Problemen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung unterstützen.

Ab Zugang der Kündigung besteht 3 Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen. Während dieser Dreiwochenfrist besteht natürlich auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Einigung. Ich bespreche gerne mit Ihnen, was für Sie der bessere Weg ist.

Nein, Sie können auch ohne Rechtsanwalt Klage einreichen. Oft geht es jedoch um mehr als nur das Vorgehen gegen die Kündigung: Zurückweisung von Abmahnungen, Einforderung ausstehender Gehälter und Bonuszahlungen, Korrektur ungerechtfertigter Arbeitszeugnisse und vieles mehr. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird alle diese Ansprüche für Sie mit geltend machen. Die Beauftragung eines Anwalts für Arbeitsrecht ist außerdem sinnvoll, da zu erwarten ist, dass auch die Gegenseite einen Anwalt beauftragt, um sich gegen die Klage zu verteidigen. Um also bei einem Rechtsstreit bessere Chancen zu haben, ist also ein Rechtsanwalt empfehlenswert.

Wichtige Bereiche des Arbeitsrechts

Arbeitsvertrag

Ich helfe Ihnen Lohn und Gehalt, Arbeitsort, Urlaubsanspruch, Arbeitszeit und Überstunden sowie Kündigungsfristen klar zu regeln.

Abmahnung

Liegt ein konkreter Pflichtverstoß des Arbeitnehmers vor und erfordert dieser eine Abmahnung oder kann eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung ausgesprochen werden?

Kündigung

Ist die Kündigung rechtens oder kann fristgerecht Klage eingelegt werden? Wie können sich Firma und Mitarbeiter einvernehmlich einigen und so hohe Kosten und eine lange Verfahrensdauer vermeiden? Ist eine Abfindung oder eine längere Vertragslaufzeit bei Freistellung sinnvoller?Was ist bei einer Änderungskündigung zu beachten?

Urlaub

Ich berate Sie zu allen Themen des Urlaubsrechts – gleich ob gesetzliche Urlaubsansprüche nach dem BurlG oder vertraglich nach entsprechender Vereinbarung.

Nach §3 (B) UrlG umfasst der gesetzliche Urlaubsanspruch mindestens 20 Werktage bis einer 5-Tage-Woche. Arbeitstage sind die Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Sonn- und Feiertage werden bei dieser Zählung nicht berücksichtigt. Der Mindesturlaub von 2 Wochen bezieht sich also auf eine 10-Tage-Woche. Der Urlaubsanspruch kann durch vertragliche Vereinbarung oder auch bei Gültigkeit eines Tarifvertrages aufgestockt werden, in der Regel bis zu 30 Tagen Gesamturlaub pro Jahr. Bei festgestellter Schwerbehinderung steigt der Urlaub nach § 208 SGB IX um 5 weitere Tage an.

 Urlaub ist grundsätzlich bis zum Jahresende zu nehmen, eine Übertragung ist maximal bis 31. März des Folgejahres zulässig. Wenn Urlaub beispielsweise aufgrund von Krankheit nicht eingebracht werden kann, ist er abzugelten. Achtung, hier gibt es Verfallfristen: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!

Elternzeit

Pro Kind besteht ein Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, um sein Kind zu betreuen und zu erziehen.  Währenddessen müssen die Eltern nicht arbeiten, können aber in Teilzeit erwerbstätig sein. Dabei dürfen sie aktuell bis zu 32 Wochenstunden arbeiten.  Achtung: Gelegentlich versuchen Arbeitgeber für diese Teilzeittätigkeit während der Elternzeit neue Arbeitsverträge zu vereinbaren und hierdurch die ursprünglichen Vertragskonditionen außer Kraft zu setzen. Bitte lassen Sie sich vorab beraten und unterschreiben keine neuen Vereinbarungen voreilig!

Die Regelungen zur Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sind äußerst kompliziert und unübersichtlich und ändern sich regelmäßig. Ich berate Sie gerne bei allen Rechtsfragen zur Elternzeit, damit Sie die Zeit mit Ihrem Kind unbelastet genießen können.

BAV –  betriebliche Altersversorgung

Ich unterstütze Arbeitgeber, betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Dadurch können Sie ihren Arbeitnehmern eine Zusatzrente anbieten –  was nicht zuletzt die Betriebszugehörigkeit festigt. Für Arbeitnehmer ist die Betriebsrente ein wichtiger Baustein zur Absicherung im Alter.

 Im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sind die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung geregelt, insbesondere auch die Unverfallbarkeit nach entsprechender Betriebszugehörigkeit. Im Insolvenzfall des Arbeitgebers ist die Betriebsrente gesichert. Steuerliche Vorteile können Sie je nach Rentenmodell ebenfalls in Anspruch nehmen. Falls Sie erwägen, Ihre derzeitige Stelle zu verlassen, um eine neue Karriere zu beginnen, sollten Sie sich die Zeit nehmen, Ihre Rentenoptionen mit einer Expertin zu besprechen.

Zertifizierungen und Bewertungen

Der Organisationsablauf meiner Kanzlei ist innerhalb eines Qualitätsmanagementsystems zertifiziert durch die DEKRA.